Notar
Marc Waschnick
Der Notar
Als Träger eines öffentlichen Amtes übt der Notar eine hoheitliche Tätigkeit aus. Der Notar ist sog. Sachverwalter aller Beteiligten und vertritt nicht einseitige Interessen. Vielmehr wird eine juristisch korrekte, ausgewogene und individuell abgestimmte Lösung für die jeweils Beteiligten erarbeitet.
Bei bestimmten Rechtsgeschäften hat der Gesetzgeber die notarielle Beurkundung oder Beglaubigung vorgeschrieben, damit diese überhaupt Wirksamkeit entfalten.
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Grundstücksübertragungen
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Überlassung von Immobilien
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Grundpfandrechtsbestellungen
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Eheverträge
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Erbverträge | Erbscheinsanträge
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Adoptionsanträge
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Gründung von Kapitalgesellschaften
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Satzungsänderungen
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Neben der notariellen Beurkundung ist aber bei anderen Rechtsgeschäften auch die privatschriftliche Errichtung erlaubt, bspw. bei der Testamentserrichtung. Eine höhere Bindungswirkung und eine einfachere Umsetzung wird jedoch regelmäßig der notariell beurkundeten Form zugesprochen.
Zur Vorbereitung von Besprechungsterminen bitten wir Sie höflich, uns folgende Unterlagen mitzubringen:
- bei Grundstücksgeschäften: Grundbuchauszüge, Lageplan, ggf. frühere Urkunden, Ihre Steuer-ID; bei bankfinanzierten Geschäften reichen Sie uns die Unterlagen über die Bestellung einer Grundschuld/Hypothek bitte rechtzeitig vor Beurkundung des Vertrages herein.
- bei erbrechtlichen Vorgängen: bisherige Testamente, Erbverträge, Eheverträge
- bei familienrechtlichen Vorgängen: ggf. bestehende Eheverträge, Heiratsurkunde, Kopie der Geburtsurkunden
- bei gesellschaftsrechtlichen Vorgängen: ggf. bestehende Gesellschaftsverträge, HR-Ausdruck
Zu Beurkundungsterminen bringen Sie bitte Ausweispapiere mit. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie dem Notar persönlich bekannt sind. Denn bei einer möglicherweise unerwarteten Beurkundung durch einen Notarvertreter, könnte ein Ausweisen notwendig sein.